IGeL: Zwischen Wahlfreiheit und Verunsicherung

Vielleicht ist es Ihnen schon einmal vorgekommen: Beim Arztbesuch wird Ihnen eine zusätzliche Untersuchung oder Behandlung angeboten, die Sie selbst bezahlen – etwa ein Ultraschall zur Früherkennung oder eine besondere Laboruntersuchung. Solche Angebote gehören zu den sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen, kurz IGeL. Sie ergänzen die medizinische Regelversorgung und bieten Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, über das Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehende Leistungen in Anspruch zu nehmen. Doch was genau steckt hinter IGeL‑Leistungen? Wie entstehen sie – und worauf kann man achten, wenn sie angeboten werden?

 

Was sind IGeL‑Leistungen und wie funktionieren sie?

Individuelle Gesundheitsleistungen sind medizinische Angebote, die in Arztpraxen zusätzlich zur Regelversorgung angeboten werden und nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. Das bedeutet: Diese Leistungen werden in der Regel von Patientinnen und Patienten selbst bezahlt. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für alle medizinisch notwendigen Behandlungen – mit wenigen Ausnahmen, etwa bei Zuzahlungen für Medikamente, Krankenhausaufenthalten oder Zahnersatz. IGeL-Leistungen richten sich häufig an Menschen, die sich über die reguläre Versorgung hinaus für Vorsorge, Diagnostik oder Therapien interessieren, die individuell sinnvoll sein können.

Es ist jedoch wichtig zu wissen: Manche gesetzliche Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig die Kosten für einzelne IGeL-Leistungen – etwa im Rahmen von Bonusprogrammen oder individuellen Verträgen. Es lohnt sich daher, vor Inanspruchnahme einer solchen Leistung bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen, ob eine Kostenübernahme möglich ist.

 

Häufigkeit und Beispiele aus der Praxis

Das Spektrum individueller Gesundheitsleistungen ist breit und reicht von diagnostischen Untersuchungen über therapeutische Maßnahmen bis hin zu gesundheitsbezogenen Serviceangeboten. Welche Leistungen konkret angeboten werden, hängt stark von der jeweiligen Fachrichtung und Ausrichtung der Praxis ab.

Häufig angebotene IGeL-Leistungen sind etwa Ultraschalluntersuchungen zur Krebsfrüherkennung, bestimmte Laboranalysen oder die Messung des Augeninnendrucks zur Glaukomfrüherkennung. Auch Akupunktur bei chronischen Schmerzen zählt dazu. Darüber hinaus gibt es Leistungen, die in besonderen Lebenssituationen angeboten werden – etwa während einer Schwangerschaft oder bei chronischen Erkrankungen.

Manche Leistungen sind nicht grundsätzlich medizinisch notwendig, können aber je nach persönlicher Situation relevant sein. Dazu gehören ärztliche Atteste, sportmedizinische Untersuchungen, Reiseimpfungen, psychotherapeutische Angebote wie Paar- oder Familientherapien sowie medizinisch-kosmetische Maßnahmen wie die Entfernung von Tätowierungen oder kleinere ästhetische Korrekturen.

Unter bestimmten Umständen – etwa bei einem konkreten Krankheitsverdacht – kann eine ursprünglich als IGeL angebotene Untersuchung auch von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. In solchen Fällen liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, wodurch die Leistung in den GKV-Leistungskatalog fällt.

 

Warum werden manche Leistungen nicht von der Krankenkasse bezahlt?

Welche Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Grundlage dafür sind wissenschaftliche Erkenntnisse sowie gesetzlich festgelegte Kriterien wie medizinische Notwendigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit. Nur wenn der Nutzen einer Leistung gut belegt ist und sie in einem sinnvollen Verhältnis zu Aufwand und Risiken steht, wird sie in den Leistungskatalog aufgenommen. Leistungen, für die solche Belege noch fehlen oder die vor allem der individuellen Gesundheitsvorsorge dienen, werden hingegen als IGeL angeboten.

 

Nutzen und Risiken: Was sagen wissenschaftliche Bewertungen?

Nicht jede IGeL-Leistung ist automatisch wirksam oder notwendig – gleichzeitig ist sie aber auch nicht grundsätzlich nutzlos. Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund (MD Bund) bewertet verschiedene Leistungen nach wissenschaftlichen Kriterien und gibt Patientinnen und Patienten Orientierung. Einige Leistungen zeigen laut IGeL-Monitor ein positives Potenzial, andere hingegen werden kritisch bewertet – etwa, weil sie häufig zu falsch-positiven Ergebnissen führen oder weil der Nutzen bisher nicht klar nachgewiesen ist. Eine individuelle Beratung und Information ist daher besonders wichtig.

 

Kritik und Diskussion um IGeL‑Leistungen

IGeL‑Leistungen stehen nicht nur wegen der wissenschaftlichen Unsicherheiten in der Kritik, sondern auch hinsichtlich Kosten und Information der Patientinnen und Patienten. Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer sowie Gesundheitsexpertinnen und -experten bemängeln, dass Patientinnen und Patienten oft nicht ausreichend und neutral über Nutzen und Risiken aufgeklärt werden. Auch finanzielle Interessen einzelner Praxen werden in der öffentlichen Diskussion genannt. Wichtig ist jedoch: Viele Ärztinnen und Ärzte gehen verantwortungsvoll mit dem Angebot von IGeL-Leistungen um und möchten Patientinnen und Patienten tatsächlich zusätzliche individuelle Möglichkeiten bieten. Daher ist es wichtig, das Angebot differenziert zu betrachten und nicht vorschnell zu verallgemeinern.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihnen eine IGeL-Leistung ausreichend und verständlich erklärt wurde oder Zweifel an der Angemessenheit des Angebots haben, können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden. Über das Online-Portal „IGeL-Ärger“ haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen zu schildern, Beschwerden einzureichen und weitere Unterstützung zu erhalten.

 

Wie entscheiden Sie, ob eine IGeL‑Leistung für Sie sinnvoll ist?

Eine gute Entscheidung basiert auf klarem Wissen über Nutzen, Risiken und Alternativen. Informationen aus unabhängigen, wissenschaftlich fundierten Quellen wie dem IGeL‑Monitor helfen, den medizinischen Wert einer Leistung realistisch einzuschätzen. Auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet verlässliche Informationen.

Zu den praktischen Hinweisen des IGeL‑Monitors gehören: Informieren Sie sich vor dem Praxisbesuch über mögliche IGeL‑Angebote und überlegen Sie, welche Fragen für Sie relevant sind. Wenn Ihnen im Gespräch eine IGeL-Leistung vorgeschlagen wird, lassen Sie sich deren Nutzen und Risiken in Ruhe erklären. Ärztinnen und Ärzte sind nach dem Patientenrechtegesetz (§ 630c BGB) verpflichtet, Sie ausführlich und verständlich über Kosten, Nutzen und Alternativen zu informieren. Bitten Sie um einen schriftlichen Kostenvoranschlag sowie eine schriftliche Vereinbarung der Leistung – sie schützt beide Seiten und schafft Transparenz. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für Ihre Entscheidung und scheuen Sie sich nicht, auch eine zweite Meinung einzuholen.

 

Fazit: Zwischen individueller Freiheit und medizinischer Verantwortung

IGeL können sinnvoll sein, etwa wenn es um spezielle Vorsorgeuntersuchungen geht, die für Sie persönlich relevant sind. Allerdings zeigt die wissenschaftliche Bewertung vieler IGeL‑Leistungen, dass nicht alles sinnvoll ist, was angeboten wird. Entscheidend für Sie als Patientin oder Patient ist eine informierte Entscheidung, die auf nachgewiesenem Nutzen basiert und die möglichen Risiken realistisch einschätzt. Nutzen Sie vertrauenswürdige Quellen und das Gespräch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, um herauszufinden, welche Leistung in Ihrem Fall wirklich sinnvoll sein kann.

 

Quellen

 

 

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