Ab Januar 2025 soll die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) erheblich erweitert werden. So soll jede Person, die gesetzlich krankenversichert ist, automatisch eine ePA erhalten, es sei denn, sie widerspricht der Einrichtung. Damit jeder Patient für sich persönlich entscheiden kann, ob eine ePA für ihn sinnvoll ist oder er doch besser widersprechen möchte, ist es wichtig, den Hintergrund sowie die Vor- und Nachteile zu kennen.

 

Was ist eine ePA?

Mit der Einführung der ePA möchte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen zentralen Speicherplatz für medizinische Daten und Befunde von gesetzlich Versicherten in Deutschland schaffen. Bereits seit 2021 können so Informationen zwischen Ärzten, Psychotherapeuten, Apotheken und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens ausgetauscht werden. In der Zeit seit ihrer Einführung wurde die ePA in Deutschland bisher wenig genutzt. So entschied sich in den ersten zwei Jahren lediglich etwa ein Prozent der Versicherten für die Nutzung. 

Auf Basis des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) soll das System ab Anfang 2025 flächendeckend eingeführt werden. Das bedeutet, dass die ePA für alle gesetzlich versicherten Personen automatisch eingerichtet wird, die nicht zuvor bei ihrer Krankenkasse widersprochen haben („Opt-Out-Verfahren“). Für Ärzte bedeutet das Gesetz, dass jede Praxis ab dann in der Lage sein muss, Informationen in die ePA einzutragen und abzurufen.

 

Was sind die Vorteile der ePA?

Behandelnde Ärzte können unter anderem Arztbriefe und Befunde, Medikationspläne, Notfalldaten sowie Röntgenbilder mit Erlaubnis des Patienten in der ePA speichern. Dort können diese Einträge wiederum von anderen behandelnden Ärzten und von den Versicherten mithilfe ihres Smartphones abgerufen werden. Laut BMG soll dadurch die Behandlung von Patienten verbessert werden, da wichtige Informationen und Unterlagen schneller an der Stelle verfügbar sind, an der sie benötigt werden, und nicht erst angefordert werden müssen. So können zum Beispiel seltene Erkrankungen schneller identifiziert und Doppeluntersuchungen verhindert werden. Eine digitale Medikationsübersicht kann außerdem dazu beitragen, unbeabsichtigte Wechselwirkungen zu vermeiden.

Zudem können Patienten eigene Daten in Form von gescannten Dokumenten hochladen oder Tagebücher, zum Beispiel für Blutdruckmessungen, anlegen. Wer kein Smartphone, Tablet oder Computer besitzt, kann die eigene Akte voraussichtlich in Arztpraxen sowie in bestimmten Apotheken verwalten. Das System ersetzt die bisher übliche dezentrale Speicherung (d. h. an verschiedenen Orten) von Informationen durch einen zentralen digitalen Speicher. Dieser Speicher liegt auf Servern von IT-Dienstleistern, die von den Krankenkassen beauftragt werden. Die Krankenkasse selbst darf nicht auf die ePA-Daten zugreifen.

 

Wie werden Daten aus der ePA genutzt?

Wenn Sie die ePA nutzen, können Sie im Einzelnen über die Verfügbarkeit bestimmter Daten in der persönlichen Akte entscheiden. Mit Unterstützung Ihrer Ärzte können Sie darüber bestimmen, welche Daten wie lange gespeichert werden sollen und wer darauf Zugriff hat. Dabei können Sie einzelnen Einrichtungen auch gezielt bestimmte Daten zur Verfügung stellen, ohne den gesamten Inhalt der Akte freizugeben.

Hinsichtlich der Weitergabe von Daten aus der ePA ist auch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) von Bedeutung. Die Daten aus der ePA sollen nach aktuellem Stand laut BMG sowohl für öffentliche als auch für kommerzielle Forschung nutzbar gemacht und im sogenannten Europäischen Gesundheitsdatenraum („European Health Data Space“, EHDS) zur Verfügung gestellt werden. Dadurch sollen unter anderem neue Behandlungsmethoden entwickelt und genutzt werden können. Auch hier können Patienten der Nutzung ihrer Daten widersprechen.

 

Welche Risiken birgt die ePA?

Personen ohne passendes Endgerät haben keinen eigenständigen Zugang zu ihrer elektronischen Patientenakte und können diese nicht einsehen. Auch technisch weniger versierte Personen können Schwierigkeiten mit der Nutzung der ePA haben. Zudem können Systemausfälle, technische Fehler oder eine langsame Internetverbindung den Zugang zur ePA beeinträchtigen.

Ein häufig diskutierter Kritikpunkt an der ePA ist die Datensicherheit und die zentrale Speicherung einer Vielzahl von Gesundheitsdaten. Trotz hoher Sicherheitsstandards besteht immer das Risiko von Datenlecks und Cyberangriffen. Dadurch könnten alle dort abgelegten Daten – auch sensible Gesundheitsdaten – in die falschen Hände geraten.

 

ePA: Ihre Daten – Ihre Entscheidung

Mit der elektronischen Patientenakte gibt es spätestens ab 2025 eine einheitliche Lösung, um Gesundheitsdaten zentral zu speichern und digital zwischen verschiedenen Einrichtungen auszutauschen. Hierdurch soll vor allem die medizinische Versorgung der Versicherten verbessert werden. 

Die Nutzung der ePA bleibt auch weiterhin freiwillig. Die Entscheidung, die ePA nicht zu nutzen oder nur teilweise darauf zuzugreifen, darf die Gesundheitsversorgung in keiner Weise negativ beeinflussen.

Dennoch ist es wichtig, sich rechtzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen, um so aktiv eine Entscheidung für oder gegen die ePA treffen zu können. Wer sich gegen die Nutzung entscheidet, muss aktiv Widerspruch einlegen, zum Beispiel bei der eigenen Krankenkasse. 

Mit mediteo können Sie unabhängig von der Nutzung der ePA weiterhin Ihre Medikation, Messwerte und Termine verwalten. Dabei erfolgt die Speicherung lokal auf Ihrem Gerät oder (falls genutzt) in Ihrem CLICKDOC-Account.

 

Weiterführende Links