Informationen zum Coronavirus
Hier finden Sie Informationen rund um das Coronavirus.
Stand: 14. Januar 2021
Im Vergleich zur Version vom 08.01.2021 wurden die Abschnitte „Wie kann die Situation aktuell eingeschätzt werden?“ und „Welche gesellschaftlichen Regeln gibt es aktuell?“ aktualisiert.
Bund und Ländern haben die geltenden Maßnahmen bis zum 31. Januar verlängert und die Kontaktbeschränkungen verschärft. Siehe: „Welche gesellschaftlichen Regeln gibt es aktuell?“
Viele Menschen fragen sich, welches Verhalten zum Umgang mit dem Coronavirus aktuell angemessen ist. Wir haben deshalb Informationen und Handlungsempfehlungen von öffentlichen Stellen zusammengestellt.
Wir geben unser Bestes, Sie stets über die aktuelle Informationslage zum Coronavirus zu informieren. Aufgrund der raschen Entwicklungen können wir jedoch leider die Korrektheit der Aussagen nicht immer garantieren. Wichtig ist außerdem, dass die Situation und Empfehlungen in einzelnen Bundesländern und Regionen anders sein können, als hier beschrieben. Wir bitten Sie deshalb, sich zusätzlich bei den öffentlichen Stellen zu informieren, von denen wir auch einige in diesem Artikel nennen.
Wie kann die Situation aktuell eingeschätzt werden?
Während es gelungen ist, die Neuinfektionsrate von März bis Juli abzusenken, steigen die Neuinfektionen in Deutschland seit August stetig an. Seit Oktober befindet sich die Anzahl neuer Fälle durchgehend auf einem vergleichsweisen hohen Niveau und steigt nach einer Plateauphase im November seit Anfang Dezember erneut an. Zurzeit wird bei 13 von 100 durchgeführten Tests tatsächlich eine Infektion festgestellt (Stand: Kalenderwoche 01) und bei 19 von 100 registrierten intensivmedizinischen Behandlungsplätzen in Deutschland ein Patient mit einer Covid-19-Diagnose behandelt (Stand: 13.01.2021, 12:15 Uhr). Solche Kennzahlen können helfen, die aktuelle Situation einzuschätzen. Jedoch müssen für eine umfassende Einschätzung auch andere Faktoren und die Entwicklung über die Zeit berücksichtigt werden. Beide Kennzahlen sind in den letzten Wochen deutlich angestiegen.
Nicht nur das Risiko sich zu infizieren, sondern auch das Risiko, im Fall einer Infektion einen schweren Verlauf zu erleiden, ist schwierig einzuschätzen. Dieses Risiko für einen schweren Verlauf kann zum Beispiel überschätzt werden, wenn man lediglich die gemeldeten Infektionsfälle betrachtet. Dies liegt daran, dass Personen mit leichtem Verlauf oder ohne Symptome häufig nicht getestet werden und dadurch verstärkt die schweren Verläufe bekannt werden. Das Risiko für einen schweren Verlauf ist allerdings nicht für alle Personen gleich: Es kann zum Beispiel bei Personen mit Risikomerkmalen unterschätzt werden, da diese Personen gefährdeter als die Allgemeinbevölkerung sind. Deshalb sind Schutzmaßnahmen bei diesen Personen besonders wichtig. Für weitere Informationen siehe den Abschnitt „Wer ist besonders gefährdet?“.
Die Gesundheitsgefahr für die deutsche Bevölkerung wird vom Robert-Koch-Institut weiterhin als hoch eingeschätzt. Für Personen mit bestimmten Risikomerkmalen (siehe Abschnitt „Wer ist besonders gefährdet?)“ wird die Gefährdung als sehr hoch eingeschätzt. Zu dieser Einschätzung trägt neben den kurzfristigen gesundheitlichen Risiken bei, dass noch nicht zuverlässig abzuschätzen ist, welche Langzeitfolgen das Coronavirus auslöst. Es bleibt also weiterhin wichtig, die Schutzmaßnahmen ernst zu nehmen.
Maßnahmen, die vor Ansteckung schützen können
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfiehlt die sogenannte AHA-Formel:
- Abstand halten: Mindestens 1,5 Meter Abstand im öffentlichen Raum einhalten.
- Hygiene beachten: Gründliches Händewaschen und richtiges Niesen und Husten.
- Alltagsmaske tragen: Zum Beispiel, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Die Bundesregierung informiert über den richtigen Gebrauch einer Alltagsmaske.
Außerdem wird empfohlen auf die sogenannten Drei Gs zu achten:
- Geschlossene Räume sollten regelmäßig gelüftet werden und Treffen bevorzugt im Freien stattfinden.
- Gruppen und Gedränge sollten vermieden werden.
- Gespräche: In Gesprächen sollte der Mindestabstand eingehalten werden.
Die persönlichen Kontakte sollen reduziert werden. Insbesondere der persönliche Kontakt zu älteren und chronisch kranken Menschen sollte reduziert werden, um diese zu schützen.
Der folgende Absatz erklärt einige Hintergründe:
Das Coronavirus wird vor allem über die Atemluft übertragen. Eine erkrankte Person scheidet das Virus zum Beispiel beim Atmen, Sprechen, Husten und Niesen aus. Die virushaltigen Partikel können teilweise einige Zeit in der Luft schweben und sich in Räumen verteilen. Deshalb kann man sich auch über einen Abstand von mehr als 2 Metern anstecken. Dieses Risiko kann in kleinen und unzureichend belüfteten Räumen höher sein. Es sind bisher keine Übertragungen im Freien bei Einhaltung des Mindestabstands bekannt. Außer der Übertragung über die Atemluft ist auch eine indirekte Übertragung über die Hände nicht ausgeschlossen, wenn diese zum Beispiel mit den Schleimhäuten von Mund, Nase oder Augen in Kontakt kommen.
Wer ist besonders gefährdet?
Bestimmte Personengruppen scheinen ein im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöhtes Risiko zu haben, im Falle einer Ansteckung schwer zu erkranken. Dazu gehören unter anderem Personen ab etwa 60 Jahren, Personen mit einem geschwächten Immunsystem, Krebserkrankungen, Diabetes, Bluthochdruck oder Erkrankungen von Herz, Lunge, Leber oder Niere, starker Fettleibigkeit sowie Raucher. Kinder sind seltener als Erwachsene und meist von eher milden Coronavirus-Erkrankungen betroffen. Wie auch bei Erwachsenen sind Vorerkrankungen bei Kindern Risikofaktoren für einen schweren Verlauf. Für schwangere Frauen gelten die gleichen, oben genannten Risikofaktoren wie für nicht schwangere Frauen.
Personen mit einem Risikomerkmal wird empfohlen, sich so gut wie möglich vor einer Infektion zu schützen. Sie sollten deshalb im Besonderen die oben beschriebenen Verhaltensweisen und die Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung beachten. Bei Beschwerden, die auf eine Coronavirus-Infektion hindeuten, sollten diese Personen sich zeitnah hausärztlich oder durch eine beratende Stelle beraten lassen. Außerdem ist es wichtig, sich zur Grippeimpfung beraten zu lassen, die ab Oktober empfohlen wird. Auch eine Beratung zur Pneumokokken-Impfung kann sinnvoll sein, jedoch sind diese Impfstoffe zurzeit nur eingeschränkt verfügbar.
Maßnahmen bei Kontakt mit Coronavirus-Infizierten
Wenn Sie einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neue Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, bleiben Sie wenn möglich zu Hause und kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt.
Maßnahmen bei Krankheitsbeschwerden
Das Coronavirus kann bei unterschiedlichen Personen unterschiedlich starke Beschwerden auslösen. In der Mehrzahl der Fälle verläuft die Erkrankung mild oder moderat, aber bei einem Teil der Patienten kann es auch zu schweren Verläufen kommen. Häufige Symptome sind Husten, Fieber, Schnupfen und ein eingeschränkter Geruchs- oder Geschmackssinn. Außerdem wird von Halsschmerzen, Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen, allgemeiner Schwäche und teilweise auch Magen-Darm-Beschwerden berichtet.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfiehlt bei den oben genannten Krankheitsanzeichen zu Hause zu bleiben und die Telefonnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (116117), eine lokale Corona-Hotline, Ihren Hausarzt oder einen anderen behandelnden Arzt anzurufen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Bei akuter Atemnot sollte der Notruf (112) gewählt werden. Eine Arztpraxis sollte nicht ohne vorherige telefonische Anmeldung besucht werden.
Da es aufgrund der begrenzten Testkapazitäten und der steigenden Zahl an Erkältungskrankheiten während der Wintermonate nicht möglich sein wird, alle Corona-Infektionen durch einen Test zu bestätigen, wird in jedem Fall empfohlen, sich bei Erkältungssymptomatik für mindestens fünf Tage zu Hause zu isolieren und frühestens 48 Stunden nach Abklingen der Symptomatik die Isolierung aufzuheben.
Dieses Schaubild bietet Ihnen eine Orientierung, wenn Sie vermuten, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben.
Welche gesellschaftlichen Regeln gibt es aktuell?
Für die konkrete Umsetzung der Corona-Regeln sind unter anderem die einzelnen Bundesländer zuständig. Bitte informieren Sie sich deshalb über die im Detail für Sie geltenden Regeln unter anderem auf den Informationsseiten der Bundesländer.
Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben die Vereinbarung getroffen, dass deutschlandweit eine Reihe von Regeln zur Eindämmung des Coronavirus gelten sollen. Die bis zum 10. Januar beschlossenen Maßnahmen sind bis zum 31. Januar verlängert worden und die Kontaktbeschränkungen wurden weiter verschärft. Von den aktuell geltenden Regeln fassen wir im Folgenden einige wichtige Beispiele zusammen. Wichtig ist, dass auch bei diesen Regeln wie oben beschrieben in den einzelnen Bundeländern relevante Unterschiede gelten können.
- Private Zusammenkünfte sind außerhalb des eigenen Hausstands nur noch mit lediglich einer weiteren Person gestattet.
- Es existiert in allen Bundesländern eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, beispielsweise im öffentlichen Verkehr und in Geschäften, aber auch an Haltestellen, auf Märkten oder stark frequentierten Plätzen und Fußwegen.
- Geschlossen oder untersagt sind unter anderem: Restaurants (Verzehr vor Ort), Kinos und Theater, Freizeitsportbetrieb in Sportanlagen, Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen.
- Der Einzelhandel bleibt weitgehend geschlossen, davon ausgenommen sind u.a. Supermärkte, Drogerien, Poststellen und Apotheken, sowie der Weihnachtsbaumverkauf
- Schulen und Kindertagesstätten sollen bis auf eine Notfallbetreuung weitgehend geschlossen bleiben oder die Präsenzpflicht ausgesetzt werden (Sonderregelungen etwa für Abschlussklassen und Distanzunterricht sind möglich)
- Übernachtungsangebote etwa in Hotels sind nur für wichtige, nicht-touristische Zwecke erlaubt
- Erlaubt bleiben die Lieferung und Abholung von Gerichten in Restaurants und Gottesdienste
- Personen, die aus einem festgelegten Coronavirus-Risikogebiet nach Deutschland einreisen, haben die Pflicht zur Eintragung in die digitale Reiseanmeldung sowie zur zehntägigen Quarantäne. Zusätzlich muss seit dem 14. Januar spätestens 48h nach Einreise ein negativer Corona-Test vorgelegt werden.
- In Landkreisen, in denen eine 7-Tages-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten wird, soll der Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort begrenzt werden. Dabei gilt nicht die eigene Wohnadresse, sondern das Ortsausgangsschild als Bemessungsgrundlage.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt Antwort auf einige Fragen zu Arbeitsrecht und Coronavirus.
Wann wird es einen Impfstoff geben?
Die Europäische Kommission hat bisher den COVID-19-Impfstoffen der Unternehmen BioNTech und Pfizer sowie des Unternehmens Moderna eine bedingte Zulassung erteilt.
Da aktuell noch nicht ausreichend Impfstoff für alle Menschen zur Verfügung steht, die sich impfen lassen möchten, werden zunächst Personen der höchsten Prioritätsstufe geimpft. Dazu zählen Bewohner von Pflegeheimen und dort Beschäftigte, über 80-Jährige, sowie besonders gefährdete Beschäftigte des Gesundheitswesens.
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium. Beim Thema COVID-19 Impfstoff kann es in den nächsten Tagen relevante Änderungen, weswegen wir Sie bitten sich bei den zuständigen Stellen zu informieren.
Was ist die Corona-Warn-App?
Die Corona-Warn-App ist eine App für iOS- und Android-Geräte, die vom Robert-Koch-Institut im Auftrag der Bundesregierung herausgegeben wird. Sie soll unter anderem dabei helfen, den Nutzer über einen Kontakt mit einer mit dem Coronavirus infizierten Person zu informieren. Die App kann seit dem 15. Juni kostenfrei im Apple App Store und im Google Play Store heruntergeladen werden. Die Nutzung der App ist nach Angaben der Bundesregierung freiwillig.
Diese Quellen bieten weitere Informationen zum Coronavirus
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie telefonisch unter 116117. Ihr zuständiges Gesundheitsamt können Sie mit dieser Suchmaschine ermitteln.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat Antworten auf häufige Fragen veröffentlicht.
Das Bundesministerium für Gesundheit stellt eine Informationsseite zur Verfügung und hat unter der Nummer 030 346 465 100 ein Bürgertelefon eingerichtet, bei dem Sie weitere Informationen bekommen können.
Das Robert-Koch-Institut bietet eine Landkarte, die zeigt, wo in Deutschland wie viele Coronavirus-Fälle bestätigt wurden.
Quellen: Robert Koch-Institut, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Bundesgesundheitsministerium, Bundesregierung und WHO
Über die mediteo-App
Gerade jetzt ist es wichtig, den Überblick über die eigene Gesundheit zu behalten. In der mediteo-App, die kostenlos im App Store und in Google Play zur Verfügung steht, können Messwerte, wie die Temperatur oder der Blutdruck täglich festgehalten und so überprüft werden. Zudem erinnert mediteo zuverlässig an Ihre Medikamente – denn jede korrekte Einnahme kann zu Ihrer Gesundheit beitragen. Bleiben Sie gesund!
Alle Infos zur App gibt es auf www.mediteo.com