Informationen zum Coronavirus
Hier finden Sie Informationen rund um das Coronavirus.
Stand: 25. November 2022
Im Vergleich zur Version vom 25.07.2022 wurden einige Änderungen vorgenommen.
Ab dem 17. November 2022 entfällt in einigen Bundesländer die Isolationspflicht für positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestete Personen.
Seit dem 01. Oktober 2022 gelten neue Corona-Schutzmaßnahmen, durch die vor allem der Schutz vulnerabler Gruppen verbessert werden soll.
Ein Überblick über die neuen Regeln finden Sie im Abschnitt „Welche gesellschaftlichen Regeln gibt es aktuell?“
Viele Menschen fragen sich, welches Verhalten zum Umgang mit dem Coronavirus aktuell angemessen ist. Wir haben deshalb Informationen und Handlungsempfehlungen von öffentlichen Stellen zusammengestellt.
Wir geben unser Bestes, Sie stets über die aktuelle Informationslage zum Coronavirus zu informieren. Aufgrund der raschen Entwicklungen können wir jedoch leider die Korrektheit der Aussagen nicht immer garantieren. Wichtig ist außerdem, dass die Situation und Empfehlungen in einzelnen Bundesländern und Regionen anders sein können, als hier beschrieben. Wir bitten Sie deshalb, sich zusätzlich bei den öffentlichen Stellen zu informieren, von denen wir auch einige in diesem Artikel nennen.
Wie kann die Situation aktuell eingeschätzt werden?
Nach aktuellem Kenntnisstand ist die Verbreitung der aktuell dominanten Omikron-Variante schneller als bei vorherigen Virusvarianten, jedoch steigt die Anzahl der schweren Erkrankungen und der Todesfälle nicht so stark an wie in vorherigen Infektionswellen.
Zurzeit wird bei 43 von 100 durchgeführten Tests tatsächlich eine Infektion festgestellt (Stand: Kalenderwoche 43) und bei 5,2 % der registrierten intensivmedizinischen Behandlungsplätzen in Deutschland ein Patient mit einer Covid-19-Diagnose behandelt (Stand: 13.11.2022, 12:15 Uhr). Solche Kennzahlen können helfen, die aktuelle Situation einzuschätzen. Jedoch müssen für eine umfassende Einschätzung auch andere Faktoren und die Entwicklung über die Zeit berücksichtigt werden. Neuartige besonders ansteckende Corona-Varianten, niedrige Impfquoten oder vermehrte Kontakte in Innenräumen während der kalten Monate könnten beispielsweise zu einem weiteren Anstieg der Infektionszahlen führen. Für einen besseren Überblick über die neuen Virusvarianten sollen in Deutschland mindestens 5% der positiven Tests auf Mutationen überprüft werden.
Nicht nur das Risiko sich zu infizieren, sondern auch das Risiko, im Fall einer Infektion einen schweren Verlauf zu erleiden, ist schwierig einzuschätzen. Das allgemeine Risiko für einen schweren Verlauf kann zum Beispiel überschätzt werden, wenn man lediglich die gemeldeten Infektionsfälle betrachtet. Dies liegt daran, dass Personen mit leichtem Verlauf oder ohne Symptome häufig nicht getestet werden und dadurch verstärkt die schweren Verläufe bekannt werden. Aufgrund der Ergebnisse aus Studien, die in Deutschland zu SARS-CoV-2 durchgeführt wurden, wird eine Untererfassung der Fälle mit einem Faktor von 2, in einigen Studien sogar ein Faktor von 5, angenommen.
Das Risiko für einen schweren Verlauf ist allerdings nicht für alle Personen gleich: Es kann zum Beispiel bei Personen mit Risikofaktoren unterschätzt werden, da diese Personen gefährdeter als die Allgemeinbevölkerung sind. Deshalb sind Schutzmaßnahmen bei diesen Personen besonders wichtig. Für weitere Informationen siehe den Abschnitt „Wer ist besonders gefährdet?“.
Das Robert-Koch-Institut schätzt aktuell die derzeitige Gefährdung durch COVID-19 als hoch ein. Mit Hilfe einer Grundimmunisierung und mit Auffrischimpfungen kann das Risiko eines schweren Verlaufes bei einer COVID-Infektion wesentlich reduziert werden.
Neben den kurzfristigen gesundheitlichen Risiken können Symptome auch Wochen oder Monate nach einer COVID-19 Erkrankung weiter bestehen, neu auftreten oder sich verschlechtern. Diese Symptome werden als „Long COVID“ bezeichnet. Das Post-COVID-Syndrom gehört ebenfalls zu Long-COVID. Bei einem Post-COVID-Syndrom bestehen die Beschwerden drei Monate nach der COVID-19 Erkrankung noch und halten mindestens 2 Monate lang an oder kehren wieder.
Sowohl körperliche als auch psychische Beschwerden werden als Langzeitfolgen von COVID-19 berichtet. Hierunter zählen unter anderem Konzentrationsschwäche, Schlafstörungen, Müdigkeit, Erschöpfung, eine eingeschränkte Belastbarkeit, Muskelschmerzen, depressive Symptome, Kurzatmigkeit als auch Störungen von Geschmack und Geruchssinn.
Weitere Informationen zu Long COVID finden Sie auf der Internetseite longcovid-info.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Es bleibt also weiterhin wichtig, die Schutzmaßnahmen ernst zu nehmen.
Wie könnte die Situation sich weiterentwickeln?
Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts ist die Pandemie noch nicht vorbei und Anstrengungen der gesamten Gesellschaft zur Kontrolle des Krankheitsgeschehens sind weiterhin notwendig. Die Infektionsschutzmaßnahmen sollten ernst genommen werden, vor allem bei den aktuell wieder steigenden Infektionszahlen. Die Zahl der schweren Krankheitsverläufe und der Todesfälle steigt aufgrund des milderen Verlaufes der vorherrschenden Omikron-Variante jedoch aktuell nicht so stark wie in den vorherigen Wellen an.
Seit dem 01. Oktober 2022 gibt es neue Corona-Schutzmaßnahmen. Diese gelten bis zum 07. April 2023 und sollen vor allem den Schutz vulnerabler Gruppen verbessern. Die Schutzmaßnahmen sind in 3 Kategorien unterteilt. Es gibt bundesweite Regelungen, mögliche weitergehende Maßnahmen der Länder und weitere Maßnahmen bei konkreter Gefahr der Gesundheitslage.
Einen Überblick über die einzelnen Maßnahmen finden Sie im Abschnitt „Welche gesellschaftlichen Regeln gibt es aktuell?“Aktuelle Informationen zur Coronavirus-Pandemie finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministerium.
Maßnahmen, die vor Ansteckung schützen können
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfiehlt die sogenannte AHA-L-A-Formel:
- Abstand halten: Mindestens 1,5 Meter Abstand im öffentlichen Raum einhalten.
- Hygiene beachten: Gründliches Händewaschen und richtiges Niesen und Husten.
- m Alltag Maske tragen: Das Tragen einer Maske ist in bestimmten Situationen, wie zum Beispiel beim Aufenthalt in Innenräumen oder bei großen Menschenansammlungen, sinnvoll. An einigen Orten oder in bestimmten Situationen ist das Tragen einer Maske weiterhin verpflichtend.
- Regelmäßiges Lüften: Empfohlen wird regelmäßiges Stoßlüften für einige Minuten
- Corona-Warn-App nutzen: Benachrichtigt werden, wenn Kontakt zu Infizierten bestand
zusätzlich kann das Corona-Kontakttagebuch geführt werden, um persönliche Begegnungen übersichtlich festhalten zu können.
Sowohl das Robert-Koch-Institut als auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informieren über das Tragen von medizinischen Masken.
Persönliche Kontakte sollen weiterhin reduziert werden und die empfohlenen Infektionsschutzmaßnahmen angewandt werden. Insbesondere beim Kontakt mit älteren und chronisch kranken Menschen sollten die allgemein geltenden Schutzmaßnahmen beachtet und eingehalten werden. Mit einem Schnelltest oder Selbsttest vor dem Besuch können Sie sich zusätzlich absichern. Jedoch stellt das Testergebnis nur eine Momentaufnahme dar und kann nicht zu Einhundert Prozent ausschließen, das Sie doch infiziert sind.
Wie wird das Coronavirus SARS-CoV-2 übertragen?
Der folgende Absatz erklärt einige Hintergründe:
Das Coronavirus wird vor allem über die Atemluft übertragen. Eine erkrankte Person scheidet das Virus zum Beispiel beim Atmen, Sprechen, Husten und Niesen aus. Die virushaltigen Partikel können teilweise einige Zeit in der Luft schweben und sich in Räumen verteilen. Deshalb kann man sich auch über einen Abstand von mehr als 2 Metern anstecken. Dieses Risiko kann in kleinen und unzureichend belüfteten Räumen höher sein. Es sind bisher nur seltene Übertragungen im Freien bekannt. Außer der Übertragung über die Atemluft ist auch eine indirekte Übertragung über die Hände nicht ausgeschlossen, wenn diese zum Beispiel mit den Schleimhäuten von Mund, Nase oder Augen in Kontakt kommen.
Wer ist besonders gefährdet?
Bestimmte Personengruppen scheinen ein im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöhtes Risiko zu haben, im Fall einer Ansteckung schwer zu erkranken. Dazu gehören unter anderem Personen ab etwa 50-60 Jahren, männliche Personen, Personen mit einem geschwächten Immunsystem, neurologischen oder psychiatrischen Erkrankungen, Krebserkrankungen, Diabetes, Bluthochdruck oder Erkrankungen von Herz, Lunge, Leber oder Niere, starker Fettleibigkeit, Raucher, Menschen mit Down-Syndrom sowie Schwangere.
Kinder sind meist von eher milden Coronavirus-Erkrankungen oder Verläufen ohne Krankheitszeichen betroffen. Wie auch bei Erwachsenen sind Vorerkrankungen bei Kindern Risikofaktoren für einen schweren Verlauf. Für Kinder ab 5 Jahren empfiehlt die STIKO die Impfung gegen COVID-19.
Schwangere Frauen haben bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf. Dieses erhöht sich zusätzlich beim Vorliegen weiterer Risikofaktoren wie Bluthochdruck, Diabetes (Zuckerkrankheit) oder starkem Übergewicht. Personen mit einem Risikomerkmal wird empfohlen, sich so gut wie möglich vor einer Infektion zu schützen. Sie sollten deshalb im Besonderen die oben beschriebenen Verhaltensweisen und die Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung beachten. Bei Beschwerden, die auf eine Coronavirus-Infektion hindeuten, sollten diese Personen sich zeitnah hausärztlich oder durch eine beratende Stelle telefonisch beraten lassen.
Bei Personen mit Risikofaktoren kann es zusätzlich sinnvoll sein, bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 eine Therapie, die sich gegen den Virus richtet (antivirale Therapie), nach einer sorgfältigen Prüfung einzuleiten.
Außerdem ist es wichtig, sich zur Grippeimpfung beraten zu lassen, die jährlich ab Oktober bis Mitte Dezember empfohlen wird. Auch eine Beratung zur Pneumokokken-Impfung kann sinnvoll sein.
Zusätzlich zur Impfung empfiehlt die ständige Impfkommission (STIKO) für bestimmte Personengruppen die Gabe von monoklonalen Antikörpern. Hierdurch haben Personengruppen, die durch eine aktive Impfung nicht oder nicht ausreichend geschützt werden können, die Möglichkeit eine passive Immunisierung zu erhalten. Die verabreichten monoklonalen Antikörper binden an bestimmte Stellen an der Oberfläche des Coronavirus SARS-CoV-2 und sollen damit das Eindringen in Zellen und die dortige Vermehrung verhindern.
Die genauen Personengruppen, denen die Gabe von monoklonalen Antikörpern empfohlen wird, und weitere Einzelheiten zu diesem Thema entnehmen Sie bitte der aktuellen STIKO-Impfempfehlung sowie der Internetseite https://www.infektionsschutz.de/ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Maßnahmen bei Kontakt mit Coronavirus-Infizierten
Wenn Sie einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der SARS-CoV-2 im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie in den nächsten fünf Tagen ihre Kontakte zu anderen reduzieren. Kontakte zu Personen mit Risikofaktoren für einen schweren Krankheitsverlauf sollten in diesen fünf Tagen vermieden werden. Zusätzlich wird in dieser Zeit ein täglicher Schnelltest sowie die Einhaltung der allgemeinen Schutzmaßnahmen empfohlen.
Bitte beachten Sie zusätzlich die Regelungen zur Quarantäne in Ihrem Bundesland.
Maßnahmen bei Krankheitsbeschwerden
Das Coronavirus kann bei unterschiedlichen Personen unterschiedlich starke Beschwerden auslösen. In der Mehrzahl der Fälle verläuft die Erkrankung mild oder moderat, aber bei einem Teil der Patienten kann es auch zu schweren Verläufen kommen. Häufige Symptome sind Husten, Fieber, Schnupfen und ein eingeschränkter Geruchs- oder Geschmackssinn. Außerdem wird von Halsschmerzen, Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen, Appetitlosigkeit, allgemeiner Schwäche und teilweise auch von Magen-Darm-Beschwerden, Hautausschlägen oder Bindehautentzündungen berichtet.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfiehlt bei Krankheitszeichen wie den oben genannten zu Hause zu bleiben und die Telefonnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117, eine lokale Corona-Hotline, Ihren Hausarzt oder einen anderen behandelnden Arzt anzurufen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Bei akuter Atemnot sollte der Notruf 112 gewählt werden. Eine Arztpraxis sollte nicht ohne vorherige telefonische Anmeldung besucht werden.
Um die Testkapazitäten möglichst effizient zu nutzen, wird die Indikation zum Testen unter anderem abhängig gemacht von der Symptomatik und der aktuellen lokalen Inzidenz. Aktuell wird eine Testung bei schweren Symptomen der Atemwege oder bei Störungen des Geruchs- und Geschmacksinns empfohlen. Bei Personen, die einer Risikogruppe angehören oder in der Pflege, in einer Arztpraxis oder in einem Krankenhaus arbeiten oder Kontakt zu einer Person mit akuten Atemwegssymptomen oder engen Kontakt zu einer Person mit Risikofaktoren für einen schweren Verlauf haben,, sollte bei jeder Schwere von Atemweges-Symptomen eine Testung durchgeführt werden. Eine Testung ist ebenfalls bei einer Verschlechterung der Symptome sowie bei engem Kontakt zu einer auf SARS-CoV2-positiv getesteten Person empfohlen.
Weiterhin wird in jedem Fall empfohlen, sich bei einer Erkältungssymptomatik für mindestens fünf Tage zu Hause zu isolieren und frühestens 48 Stunden nach Abklingen der Symptomatik die Isolierung aufzuheben.
Seit dem 30. Juni 2022 ist die dritte Coronatestverordnung in Kraft. Seither haben Bürgerinnen und Bürger unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit sich weiterhin kostenlos testen zu lassen. Kostenlose Tests können weiterhin erhalten:
- Kinder bis 5 Jahre
- Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (z.B. Schwangere im ersten Trimester)
- Personen, die sich „Freitesten“ (ein Test zur Beendigung der Quarantäne)
- Personen, die zum Testzeitpunkt an Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
- Bewohner, Besucher und Behandelte in Krankeneinrichtungen sowie in stationären & ambulanten Pflegeeinrichtungen
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen
- Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
- Pflegende Angehörige
- Haushaltsangehörige von Infizierten
Mitarbeiter von Krankenhäusern & Pflegeeinrichtungen machen ihre Tests weiterhin in den Einrichtungen.
Des Weiteren stehen Bürgertests mit einer Selbstbeteiligung von 3€ zur Verfügung. Diese Tests stehen in folgenden Situationen zur Verfügung:
- Personen, die am selben Tag noch eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen möchten.
- Personen, die am selben Tag noch Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-Infektion haben.
- Personen die einen Hinweis Ihrer Corona-Warn-App auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben
Welche gesellschaftlichen Regeln gibt es aktuell?
Seit dem 17. November 2022 gibt es in Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein keine Isolationspflicht mehr für positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestete Personen. Die Isolationspflicht wird in den oben genannten Bundesländern durch eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung ersetzt. Grundsätzlich gilt weiterhin: Wer sich krank fühlt und Symptome hat, sollte zu Hause bleiben. Auch im Bundesland Hessen ist seit dem 23. November 2022 die Isolationspflicht für positiv auf das Coronavirus SARS-CoV2-geteste Personen aufgehoben.
Auf den Informationsseiten der Bundesländer finden Sie weitere Informationen und Details zu den aktuell geltenden Regeln in den einzelnen Bundesländern. Seit dem 01. Oktober 2022 gibt es neue Corona-Regeln. Diese gelten bis zum 07. April 2022 und sollen vor allem den Schutz von vulnerablen Personen verbessern.
Die aktuell geltenden Corona-Schutzmaßnahmen kann man in drei Kategorien unterteilen.
Die Bundesweiten Schutzmaßnahmen und die optionalen Schutzmaßnahmen der Länder der 1. und der 2. Stufe.
Eine Übersicht dieser Schutzmaßnahmen ist im folgenden Bild abgebildet.

Bei einem lokal erhöhten Infektionsgeschehen können strengere Maßnahmen gelten.
Für die konkrete Umsetzung der Corona-Regeln sind unter anderem die einzelnen Bundesländer zuständig. Bitte informieren Sie sich deshalb über die im Detail für Sie geltenden Regeln unter anderem auf den Informationsseiten der Bundesländer.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt Antwort auf einige Fragen zu Arbeitsrecht und Coronavirus.
Wie ist der aktuelle Status der Impfstoffentwicklung?
Die Europäische Kommission hat bisher den COVID-19-Impfstoffen der Unternehmen BioNTech/Pfizer sowie Moderna, AstraZeneca, Janssen Cilag International, Novavax und Valneva eine bedingte Zulassung erteilt.
Am 24.06.2022 ist ein sechster COVID-19-Impfstoff, Valneva von Valneva Austria GmbH, von der Europäischen Kommission zugelassen worden. Bei diesem Impfstoff handelt es sich um einen Totimpfstoff. Der Impfstoff enthält abgetötete Bestandteile des SARS-CoV2-Virus und ist für Personen zwischen dem 18. und dem 50. Lebensjahr zugelassen.
Der Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer ist ab einem Alter von 5 Jahren zugelassen. Spikevax von Moderna wird zur Impfung von Personen ab dem 30. Lebensjahr empfohlen und ist zusätzlich in reduzierter Dosierung für Kinder zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr zugelassen. Der Impfstoff Nuvaxovid von Novavax wird ab dem 12. Lebensjahr und der Impfstoff von Valneva zwischen dem 18. und 50. Lebensjahr empfohlen. Der Impfstoff von Janssen sowie der Impfstoff von AstraZeneca wird ab dem 60. Lebensjahr empfohlen. Diese Empfehlung wurde von der Ständigen Impfkommission (STIKO) aufgrund von mehreren Fällen thrombotischer Ereignisse in zeitlicher Nähe zu den Impfungen insbesondere bei jüngeren Personen ausgesprochen. Am 10. November 2022 hat die Europäische Kommission einem weiteren COVID-19-Impfstoff eine Zulassung erteilt. Der Impfstoff VidPrevtyn Beta von Sanofi Pasteur ist als Auffrischimpfung für Erwachsene, die zuvor mit einem mRNA- oder einem Vektorimpfstoff gegen Corona geimpft worden sind, zugelassen.
Seit dem 1. Dezember 2021 ist der Impfstoff von AstraZeneca in Deutschland nicht verfügbar.
Seit ein paar Wochen ist der Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer sowie der Impfstoff Spikevax von Moderna in einer an die Omikron-Virusvariante angepassten Form verfügbar. Diese angepassten Impfstoffe werden aktuell von der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Auffrischimpfung ab dem 12. Lebensjahr empfohlen.
Die Ständige Impfkommission empfiehlt bestimmten Personengruppen eine zweite Auffrischimpfung, die im Abstand von sechs Monaten nach der ersten Auffrischimpfung oder nach einer SARS-CoV-2 Infektion verabreicht werden soll. Für die zweite Booster-Impfung wird ab dem 12. Lebensjahr die Verwendung der an die Omikron-Virusvariante angepassten mRNA-Impfstoffe empfohlen. Es kann aber auch ein monovalenter mRNA-Impfstoff verwendet werden.
Weitere Informationen zum Thema zweite Auffrischimpfung finden Sie auf der Informationsseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder der STIKO Empfehlungen zur COVID-19-Impfung.
Der Bundestag hat beschlossen, dass Beschäftige in Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen einen Impf- oder Genesenen-Nachweis seit dem 15. März vorlegen müssen. Vorschläge zur allgemeinen Corona-Impfpflichthat der Deutsche Bundestag vorerst abgelehnt.
Bisher (Stand: 15.11.2022) haben in Deutschland 63,5 Millionen Personen (76,3 % der Gesamtbevölkerung) eine Grundimmunisierung erhalten. Bei mindestens 52,0 Millionen Personen (62,4 %) wurde der Impfstatus mit einer oder zwei Impfungen aufgefrischt.
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium.
Beim Thema COVID-19 Impfstoff kann es immer wieder zu relevanten Änderungen kommen, weswegen wir Sie bitten sich bei den zuständigen Stellen zu informieren.
Was ist die Corona-Warn-App?
Die Corona-Warn-App ist eine App für iOS- und Android-Geräte, die vom Robert-Koch-Institut im Auftrag der Bundesregierung herausgegeben wird. Sie soll unter anderem dabei helfen, den Nutzer über einen Kontakt mit einer mit dem Coronavirus infizierten Person zu informieren. Die App kann seit dem 15. Juni 2021 kostenfrei im Apple App Store und im Google Play Store heruntergeladen werden. Die Nutzung der App ist freiwillig.
Diese Quellen bieten weitere Informationen zum Coronavirus
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie telefonisch unter 116117. Ihr zuständiges Gesundheitsamt können Sie mit dieser Suchmaschine ermitteln.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat Antworten auf häufige Fragen veröffentlicht.
Das Bundesministerium für Gesundheit stellt eine Informationsseite zur Verfügung und hat unter der Nummer 030 346 465 100 ein Bürgertelefon eingerichtet, bei dem Sie weitere Informationen bekommen können. Zusätzlich werden auf der Informationsseite des Bundesministeriums für Gesundheit Links und Telefonnummern weiterer Hotlines und Informationskanäle zur Verfügung gestellt.
Das Robert-Koch-Institut bietet zusätzlich einen Pandemieradar an, der einen Überblick über die wichtigsten Daten im Infektionsgeschehen gibt.
Quellen: Robert Koch-Institut, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Bundesgesundheitsministerium, Bundesregierung und WHO
Über die mediteo-App
Gerade jetzt ist es wichtig, den Überblick über die eigene Gesundheit zu behalten. In der mediteo-App, die kostenlos im App Store und in Google Play zur Verfügung steht, können Messwerte, wie die Temperatur oder der Blutdruck täglich festgehalten und so überprüft werden. Zudem erinnert mediteo zuverlässig an Ihre Medikamente – denn jede korrekte Einnahme kann zu Ihrer Gesundheit beitragen. Bleiben Sie gesund!
Alle Infos zur App gibt es auf www.mediteo.com